AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Bienemann-Kundenkarte
Anbieter: Backbetriebe Bienemann GmbH & Co. KG, Augustastraße 147–149, 46537 Dinslaken
Stand: 01.07.2025
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Nutzung der Bienemann-Kundenkarte in allen teilnehmenden Bäckereifachfilialen der Bäckerei Bienemann. Die Karte ist ausschließlich in unseren Filialen einsetzbar.
2. Ausgabe und Aktivierung
Die Kundenkarte ist ab dem 01.07.2025 in allen teilnehmenden Filialen erhältlich, sofort einsetzbar und dauerhaft aktiviert. Eine Registrierung persönlicher Daten ist nicht erforderlich, jedoch möglich (siehe Ziffer 4).
3. Zahlungsfunktion & Aufladung
Die Karte fungiert als Guthabenkarte. Kund*innen können sie in den Filialen mit einem frei wählbaren Betrag aufladen. Das Guthaben darf ausschließlich für Einkäufe in den Bäckereifachfilialen eingesetzt werden; eine Auszahlung des Guthabens während der regulären Nutzung ist ausgeschlossen (vgl. Ziffer 10).
4. Registrierung, Bonus & Missbrauchsschutz
- Registrierung: Kund*innen können sich freiwillig über den QR-Code auf dem Kundenflyer online registrieren.
- Bonus: Für die Erstregistrierung wird einmalig ein Bonus von 5 € auf die Karte gutgeschrieben. Dieser Bonus ist nicht auszahlbar.
- Missbrauchsschutz: Der Bonus wird pro Person nur einmal gewährt. Bienemann behält sich vor, bei Verdacht auf Missbrauch einen Identitätsnachweis zu verlangen und unrechtmäßig gutgeschriebene Beträge zu stornieren.
5. Vorteile für registrierte Kund*innen
- Exklusive Rabatte und Aktionen
- Sonderrabatte auf Wochenwerbungen
- Gelegentliche Überraschungsgutscheine oder Sonderaktionen
6. Nutzung ohne Guthaben
Die Karte kann – etwa zum Sammeln von Vorteilen – auch ohne aufgeladenes Guthaben verwendet werden.
7. Verlust oder Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl kann eine registrierte Karte gesperrt und ersetzt werden. Nicht registrierte Karten können nicht ersetzt werden. Bitte melden Sie Verluste an info@bienemann.nrw.
8. Datenschutz
Bei freiwilliger Registrierung verarbeiten wir Name, E-Mail-Adresse und ggf. Geburtsdatum zur Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Daten werden drei Jahre nach letzter Kartennutzung gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Weitere Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
9. Kartenakzeptanz / E-Geld-Ausnahme
Die Karte kann ausschließlich in Bienemann-Bäckereifilialen eingelöst werden und dient nur zum Bezug eigener Waren. Sie stellt kein E-Geld im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) dar.
10. Kündigung & Auszahlung von Restguthaben
Die Karte kann jederzeit formlos gekündigt werden. Auf Wunsch wird das Restguthaben (ohne Bonusguthaben) in der Filiale ausgezahlt, sofern die Karte registriert wurde.
11. Guthabenverfall (Verjährung)
Das Guthaben unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem das Guthaben aufgeladen wurde, und endet mit Ablauf des 31.12. des dritten Folgejahres.
Beispiel: Aufladung am 15.08.2025 → Verjährung am 31.12.2028.
12. Haftung
Bienemann haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen; zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
13. Kontakt
Fragen oder technische Probleme? Schreiben Sie an info@bienemann.nrw.